Rechtsprechung
   LG Verden, 25.06.1997 - 12 - 24/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13049
LG Verden, 25.06.1997 - 12 - 24/97 (https://dejure.org/1997,13049)
LG Verden, Entscheidung vom 25.06.1997 - 12 - 24/97 (https://dejure.org/1997,13049)
LG Verden, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 12 - 24/97 (https://dejure.org/1997,13049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,13049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HeilpraktikerG §§ 5, 1

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Das kann etwa durch einen gut sichtbaren Hinweis in seinen Räumen oder durch entsprechende Merkblätter, die zur Unterschrift vorgelegt werden, geschehen (vgl. hierzu auch LG Verden, MedR 1998, S. 183 mit Anmerkung Taupitz).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06

    Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen: Aussetzung zur Bewährung

    § 183 Abs. 3 StGB erweitert damit die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für exhibitionistische Täter mit regelmäßig sehr hoher Rückfallgefahr (BGHSt 34, 150; BGH NJW 1998, 3429; StV 1996, 605 f.; NStZ-RR 2003, 110).

    Einer günstigen Prognose i.S.d. § 183 Abs. 3 StGB bei Einwilligung des Täters steht auch nicht entgegen, dass ein Therapieplatz nicht gesichert oder die Kostenfrage für eine Therapie noch offen ist (BGH NJW 1998, 3429).

  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht

    Hierfür hat der Beschwerdeführer Sorge getragen; ob darüber hinausgehend das bloße Auslegen entsprechender Informationsblätter ausreichend gewesen wäre, kann daher dahinstehen (vgl. hierzu LG Verden, MedR 1998, S. 183 mit Anmerkung Taupitz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1998 - 13 A 5322/96

    Berufsrecht/Heilparktiker: Untersagung der Ausübung der Heilkunde, "Reiki-Spende"

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Landgerichts Verden vom 25. Juni 1997 - 12-24/97 -, herleiten, weil dieses sich zum einen nicht auf eine Tätigkeit als Reiki-Meister/Lehrer bezieht und zum anderen die strafrechtliche Verantwortlichkeit betrifft, während hier die verwaltungsrechtliche Beurteilung eines Handelns am Maßstab des Heilpraktikergesetzes in Frage steht.
  • VG Gelsenkirchen, 22.06.2011 - 7 K 2991/10

    Laser; Untersagung; Heilpraktikererlaubnis

    Das kann etwa durch einen gut sichtbaren Hinweis in seinen Räumen oder durch entsprechende Merkblätter, die zur Unterschrift vorgelegt werden, geschehen (vgl. hierzu auch LG Verden, MedR 1998, S. 183 mit Anmerkung Taupitz).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht